Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Soppart Qualitätsberatung, nachstehend Dienstleister genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt. Für Veranstaltungen der Soppart Akademie gelten ergänzende Vertragsbedingungen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. AGB des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten den Dienstleister auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Vertragsgegenstand Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus der Auftragserteilung (Angebotsannahme) und Leistungsbeschreibungen der Firma Soppart Qualitätsberatung. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß den individuellen Vereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit ist es dem Dienstleister möglich, für mehrere Auftraggeber tätig zu sein. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst die Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. Zustandekommen des Vertrages Eine Buchung zur Beratung oder Aufträgen vor Ort erfolgt durch die Annahme des Angebots von Seiten des Auftraggebers durch schriftliche Bestätigung (z.B. Brief, Telefax, E-Mail). Mit schriftlicher Bestätigung vom Dienstleister, wird die Buchung verbindlich. Mit der Vergabe des Auftrages an den Dienstleister erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Bankverbindung wird dem Auftraggeber auf der Rechnung mitgeteilt. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Soppart Qualitätsberatung unterliegen der Schrift- form. Mündliche Abreden oder Erklärungen sind unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen ebenfalls der Schriftform. Vertragsdauer, Kündigungsfristen Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von acht Wochen vor dem auftragsgemäßen Veranstaltungsdatum vereinbart. Diese Stornierungsfrist wird allerdings nicht gewährt, wenn der Auftraggeber das ursprünglich vereinbarte Veranstaltungsdatum bereits einmal verschoben hat. Tritt der Auftraggeber nach dieser Frist vom Vertrag zurück, behält sich die Firma Soppart Qualitätsberatung vor, ein Ausfallhonorar in Höhe fünfzig von Hundert des vereinbarten Entgelts zu verlangen. Bei Stornierungen unter acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin, ist das vollständige Entgelt zu zahlen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Der Auftraggeber kann den unterschriebenen Auftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift des Vertrages. Zur Wahrung des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Soppart Qualitätsberatung, Hartefelder Markt 4, 47608 Geldern, info@soppart.de Leistungsumfang Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Tätigkeiten, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten, Gerätschaften sowie die Kopien des Skriptes für die Teilnehmer*innen zur Verfügung. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so setzt er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis. Die Fortbildungen und Seminare sowie die Beratungen werden von der Firma Soppart Qualitätsberatung nach dem jeweils aktuellen allgemein anerkannten Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Der Dienstleister übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen und Anregungen. Für die Art und Weise der Verwertung der erworbenen Kenntnisse durch den Auftraggeber, übernimmt der Dienstleister ebenfalls keine Haftung. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Dienstleisters können in keinem Fall die eigenständigen unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers ersetzen. Haftung der Firma Soppart Qualitätsberatung Die Firma Soppart Qualitätsberatung haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Vertragsgegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Leistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Geheimhaltung und Datenschutz Die Firma Soppart Qualitätsberatung verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund des Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln (Datenschutzerklärung unter www.soppart.de ). Schutz des geistigen Eigentums Die von der Firma Soppart Qualitätsberatung angefertigten Unterlagen, Konzepte, Vorträge, Berichte usw. dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Firma Soppart Qualitätsberatung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 9.1 behält sich die Firma Soppart Qualitätsberatung rechtliche Schritte vor. Vergütung Es gilt die in der Auftragserteilung (Angebotsannahme) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt Mahnkosten und Zinsen der jeweiligen Rechnungssumme zuzuschlagen. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Schlussbestimmungen Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die jeweiligen gesetzlichen Regelungen treten anstelle dieser unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Geldern.
1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.3 5. 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 7. 7.1 7.2 8. 9. 9.1 9.2 10. 10.1 10.2 11. 11.1 11.2

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Soppart Qualitätsberatung, nachstehend Dienstleister genannt mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt. Für Veranstaltungen der Soppart Akademie gelten ergänzende Vertragsbedingungen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. AGB des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten den Dienstleister auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Vertragsgegenstand Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus der Auftragserteilung (Angebotsannahme) und Leistungsbeschreibungen der Firma Soppart Qualitätsberatung. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß den individuellen Vereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit ist es dem Dienstleister möglich, für mehrere Auftraggeber tätig zu sein. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst die Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. Zustandekommen des Vertrages Eine Buchung zur Beratung oder Aufträgen vor Ort erfolgt durch die Annahme des Angebots von Seiten des Auftraggebers durch schriftliche Bestätigung (z.B. Brief, Telefax, E-Mail). Mit schriftlicher Bestätigung vom Dienstleister, wird die Buchung verbindlich. Mit der Vergabe des Auftrages an den Dienstleister erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Bankverbindung wird dem Auftraggeber auf der Rechnung mitgeteilt. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Soppart Qualitätsberatung unterliegen der Schriftform. Mündliche Abreden oder Erklärungen sind unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen ebenfalls der Schriftform. Vertragsdauer, Kündigungsfristen Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von acht Wochen vor dem auftragsgemäßen Veranstaltungsdatum vereinbart. Diese Stornierungsfrist wird allerdings nicht gewährt, wenn der Auftraggeber das ursprünglich vereinbarte Veranstaltungsdatum bereits einmal verschoben hat. Tritt der Auftraggeber nach dieser Frist vom Vertrag zurück, behält sich die Firma Soppart Qualitätsberatung vor, ein Ausfallhonorar in Höhe fünfzig von Hundert des vereinbarten Entgelts zu verlangen. Bei Stornierungen unter acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin, ist das vollständige Entgelt zu zahlen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Der Auftraggeber kann den unterschriebenen Auftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift des Vertrages. Zur Wahrung des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Soppart Qualitätsberatung, Hartefelder Markt 4, 47608 Geldern, info@soppart.de Leistungsumfang Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Tätigkeiten, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten, Gerätschaften sowie die Kopien des Skriptes für die Teilnehmer*innen zur Verfügung. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so setzt er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis. Die Fortbildungen und Seminare sowie die Beratungen werden von der Firma Soppart Qualitätsberatung nach dem jeweils aktuellen allgemein anerkannten Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Der Dienstleister übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen und Anregungen. Für die Art und Weise der Verwertung der erworbenen Kenntnisse durch den Auftraggeber, übernimmt der Dienstleister ebenfalls keine Haftung. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Dienstleisters können in keinem Fall die eigenständigen unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers ersetzen. Haftung der Firma Soppart Qualitätsberatung Die Firma Soppart Qualitätsberatung haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Vertragsgegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Leistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Geheimhaltung und Datenschutz Die Firma Soppart Qualitätsberatung verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund des Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln (Datenschutzerklärung unter www.soppart.de). Schutz des geistigen Eigentums Die von der Firma Soppart Qualitätsberatung angefertigten Unterlagen, Konzepte, Vorträge, Berichte usw. dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Firma Soppart Qualitätsberatung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 9.1 behält sich die Firma Soppart Qualitätsberatung rechtliche Schritte vor. Vergütung Es gilt die in der Auftragserteilung (Angebotsannahme) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt Mahnkosten und Zinsen der jeweiligen Rechnungssumme zuzuschlagen. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Schlussbestimmungen Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die jeweiligen gesetzlichen Regelungen treten anstelle dieser unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Geldern.
1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.3 5. 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 7. 7.1 7.2 8. 9. 9.1 9.2 10. 10.1 10.2 11. 11.1 11.2