Fachberatung
bei schlechtem, externen SGB XI-Prüfergebnis
Telefonberatung
Die Beratungen erfolgen telefonisch oder per Videokonferenz.
Ihre Stellungnahme bei der Anhörung
zum QPR-Prüfbericht
Circa 45-minütiges Telefonat
Wir
prüfen
umfassend,
den
von
Ihnen
vorab
bei
uns
eingereichten
(anonymisierten) Prüfbericht nach §§ 114 ff SGB XI über Ihre Einrichtung.
Im
anschließenden
telefonischen
Gespräch
erhalten
Sie
unsere
präzise
Rückmeldung
dazu,
welche
Fehler
bei
der
inhaltlichen
Plausibilität
und
bei
der
Einhaltung
der
Bewertungsvorgaben
aus
den
Qualitätsprüfungs-
Richtlinien (QPR) im kritikwürdigen Prüfbericht vorliegen.
Außerdem
beraten
wir
Sie
fachlich
zum
Aufbau
und
zu
konkreten
möglichen
Inhalten
Ihres
Antwortschreibens
an
die
Pflegekassen
im
Rahmen
der
Anhörung
nach
§
115
Abs.
2
SGB
XI,
wenn
die
Feststellungen/Bewertungen
der
Prüfer
methodisch
und/oder
fachlich
nicht
richtig
erfolgt
sind.
–
Ihre
diesbezüglichen
Fragen
werden
von
uns
beantwortet.