Expertenstandards

Ihr Weg zur Pflegegradexpertin / zum Pflegegradexperten

Modulare Fortbildungsreihe

1. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in“: Intensiv-Training:
2 Tage, 16 Stunden Die Teilnehmer*innen lernen die aktualisierten gesetzlichen Regelungen und die Ausführungsbestimmungen bzgl. der Begutachtung, die mit dem „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff" eingeführt wurden, detailliert ken- nen. In Kenntnis der verbindlichen Vorgaben, die für Gutachter*innen entsprechend der Begutachtungs-Richtlinien (BRi) gelten, kann sich eine Einrichtung perfekt vorbereiten. Damit können die Teilnehmer*innen wichtige Sachverhalte präzise dokumentieren und die Begut- achtungssituation kompetent beeinflussen. Die Referentin liefert selbstverständlich maßgeschneiderte Informationen zur praktischen Handhabung des pflegegradrelevanten Punktebogens (BI). In Trainingseinheiten werden die Teilnehmer*innen darauf vorbereitet, ihr Wissen über Kernelemente der aktuellen Begutachtungs-Richtlinien praktisch zu nutzen und fachkundige Vorabbegutachtungen von Bewohner*innen / Kund*innen mit einem Ausschnitt aus dem Gut- achtenformular durchzuführen.
2. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in“: Simulationstraining von Begutachtungssituationen
1 Tag, 8 Stunden Simulation einer Begutachtungssituation, in der die Teilnehmer*innen die pflegegrad-relevanten Merkmale einer Bewohner*in/Kund*in schildern und anhand des von ihnen vorab ausgefüllten Punkte-Bogens sowie der (anonymisierten) Dokumentation nachweisen. Sie werden von der Referentin gezielt gecoacht. Mit dieser Veranstaltung wird der Praxis-transfer der Inhalte aus dem zweitägigen Intensiv-Training gesichert!
3. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in:“ Erfolgreicher Widerspruch gegen den abgelehnten Pflegegrad
1 Tag, 8 Stunden Prüfung der abgelehnten Einstufungsgutachten auf inhaltliche Plausibilität und Einhaltung der Vorgaben aus den Begutachtungs- Richtlinien (BRi). Die Teilnehmer*innen erhalten Insider-Informationen zu typischen Fehlern, die Gutachtern unterlaufen. Damit können sie kritische Sachverhalte punktgenau im Widerspruchsschreiben für den Bewohner / Kunden / seine Bevollmächtigte bzw. Betreuer*in vorformulieren.
4. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in“: Einführen eines systematischen Pflegegradmanagements
1 Tag, 8 Stunden Leitungskräfte (* in Wohngemeinschaften und vollstationären SGB XI- Einrichtungen) sind gefordert, aufbauend auf der Wissensvermittlung der Merkmale zur Einschränkung der Selbständigkeit, ein syste-matisches Management der Pflegegrade von Versicherten, in ihrer Einrichtung einzuführen. In diesem Workshop werden konkrete Inhalte einer Verfahrensanweisung (VA) „Systematisches Pflegegrad-management“ sowie von wichtigen mitgeltenden Dokumenten dieser VA, praxistauglich erarbeitet.
Pflegegradexpert*innen steuern federführend das Pflegegradmanagement in Einrichtun- gen, die nach dem Pflege-Versicherungsgesetz (SGB XI) finanziert werden: Sie berechnen den optimalen Pflegegrad der/des Versicherten mit Hilfe des BI- Bogens. Sie coachen andere Kolleg*innen u. a. in Bezug auf richtlinienkonforme Einträge in der Dokumentation. Sie begleiten kompetent gutachterliche Einstufungsbegutachtungen. Sie vorformulieren erfolgreiche Widersprüche für den Versicherten / seinen Bevoll- mächtigten bzw. seinen Betreuer. Sie entwickeln das einrichtungsinterne Pflegegradmanagement systematisch weiter. Usw. Pflegegradexpert*innen sichern die Einnahmen von SGB XI-finanzierten Einrichtungen. Damit steuern sie einen der Kernprozesse in diesen Einrichtungen!

Ihr Weg zur Pflegegradexpertin / zum Pflegegradexperten

Modulare Fortbildungsreihe

Pflegegradexpert*innen steuern federführend das Pflegegradmanagement in Einrichtungen, die nach dem Pflege-Versicherungsgesetz (SGB XI) finanziert werden: Sie berechnen den optimalen Pflegegrad der/des Versicherten mit Hilfe des BI- Bogens. Sie coachen andere Kolleg*innen u. a. in Bezug auf richtlinienkonforme Einträge in der Dokumentation. Sie begleiten kompetent gutachterliche Einstufungsbegutachtungen. Sie vorformulieren erfolgreiche Widersprüche für den Versicherten / seinen Bevollmächtigten bzw. seinen Betreuer. Sie entwickeln das einrichtungsinterne Pflegegradmanagement systematisch weiter. Usw. Pflegegradexpert*innen sichern die Einnahmen von SGB XI-finanzierten Einrichtungen. Damit steuern sie einen der Kernprozesse in diesen Einrichtungen!
1. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in“: Intensiv-Training:
2 Tage, 16 Stunden Die Teilnehmer*innen lernen die aktualisierten gesetzlichen Regelungen und die Ausführungsbestimmungen bzgl. der Begutachtung, die mit dem „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff" eingeführt wurden, detailliert kennen. In Kenntnis der verbindlichen Vorgaben, die für Gutachter*innen entsprechend der Begutachtungs-Richtlinien (BRi) gelten, kann sich eine Einrichtung perfekt vorbereiten. Damit können die Teilnehmer*innen wichtige Sachverhalte präzise dokumentieren und die Begutachtungssituation kompetent beeinflussen. Die Referentin liefert selbstverständlich maßgeschneiderte Informationen zur praktischen Handhabung des pflegegradrelevanten Punktebogens (BI). In Trainingseinheiten werden die Teilnehmer*innen darauf vorbereitet, ihr Wissen über Kernelemente der aktuellen Begutachtungs-Richtlinien praktisch zu nutzen und fachkundige Vorabbegutachtungen von Bewohner*innen / Kund*innen mit einem Ausschnitt aus dem Gutachtenformular durchzuführen.
1. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in“: Intensiv-Training:
2. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in“: Simulationstraining von Begutachtungssituationen
1 Tag, 8 Stunden Simulation einer Begutachtungssituation, in der die Teilnehmer*innen die pflegegrad-relevanten Merkmale einer Bewohner*in/Kund*in schildern und anhand des von ihnen vorab ausgefüllten Punkte-Bogens sowie der (anonymisierten) Dokumentation nachweisen. Sie werden von der Referentin gezielt gecoacht. Mit dieser Veranstaltung wird der Praxistransfer der Inhalte aus dem zweitägigen Intensiv-Training gesichert!
3. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in:“ Erfolgreicher Widerspruch gegen den abgelehnten Pflegegrad
1 Tag, 8 Stunden Prüfung der abgelehnten Einstufungsgutachten auf inhaltliche Plausibilität und Einhaltung der Vorgaben aus den Begutachtungs-Richtlinien (BRi). Die Teilnehmer*innen erhalten Insider-Informationen zu typischen Fehlern, die Gutachtern unterlaufen. Damit können sie kritische Sachverhalte punktgenau im Widerspruchsschreiben für den Bewohner / Kunden / seine Bevollmächtigte bzw. Betreuer*in vorformulieren.
4. Qualifikationsstufe zur „Pflegegradexpert*in“: Einführen eines systematischen Pflegegradmanagements
1 Tag, 8 Stunden Leitungskräfte (* in Wohngemeinschaften und vollstationären SGB XI- Einrichtungen) sind gefordert, aufbauend auf der Wissensvermittlung der Merkmale zur Einschränkung der Selbständigkeit, ein systematisches Management der Pflegegrade von Versicherten, in ihrer Einrichtung einzuführen. In diesem Workshop werden konkrete Inhalte einer Verfahrensanweisung (VA) „Systematisches Pflegegradmanagement“ sowie von wichtigen mitgeltenden Dokumenten dieser VA, praxistauglich erarbeitet.